Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 491/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-01-16
Aktenzeichen: 6 B 491/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0116.6B491.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 123; VAPPol II Bachelor § 6; StudO-BA Teil B § 4
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der die vorläufige Zulassung zu einem weiteren Prüfungsversuch in der Rettungsschwimmübung 2 des Prüfungsverfahrens begehrt.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 7.000 Euro festgesetzt.