Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 947/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-01-16
Aktenzeichen: 6 B 947/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0116.6B947.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123; LVO Pol § 15; LVwVfG NRW § 38
Leitsätze
Erfolgreiche Beschwerde des (künftigen) Dienstherrn gegen eine einstweilige Anordnung, die ihm aufgibt, einen Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf vorläufig in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des Polizeivollzugsdienstes einzustellen
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.