Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 595/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-11
Aktenzeichen: 6 A 595/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0211.6A595.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9; LVOPol § 3 Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.