Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 306/24 und 13 B 307/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-24
Aktenzeichen: 13 B 306/24 und 13 B 307/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0224.13B306.24UND13B30.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Auf die Beschwerden der Antragsteller werden die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2024 teilweise geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klagen (7 K 6789/23 und 7 K 6790/23 - Verwaltungsgericht Köln) gegen Ziffer 2 der Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 8. November 2023 wird angeordnet.
Im Übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts über die Kosten der erstinstanzlichen Verfahren werden aufrechterhalten.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.