Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1146/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-03-05
Aktenzeichen: 1 B 1146/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0305.1B1146.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird sowohl für das Beschwerde-verfahren als auch – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 13.733,97 Euro festgesetzt.