Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 191/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-04-07
Aktenzeichen: 6 B 191/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0407.6B191.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 23 Abs. 1 Nr. 3; BeamtStG § 26; BeamtStG § 27; BeamtStG § 28
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Steuersekretärs, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund von Dienstunfähigkeit wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 10.000,00 Euro festgesetzt.