Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 186/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-04-29
Aktenzeichen: 6 B 186/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0429.6B186.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2; LBG NRW § 33 Abs. 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer Städtischen Oberverwaltungsrätin, die sich gegen eine Untersuchungsanordnung wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.