Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 489/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-05-21
Aktenzeichen: 4 B 489/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0521.4B489.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24.4.2025 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.