Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2297/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-05-30
Aktenzeichen: 6 A 2297/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0530.6A2297.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 124 Abs. 2; BBesG a. F. § 46; ÜBesG NRW a. F. § 46; BGB § 839 Abs. 3
Leitsätze
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kriminalkommissars a. D., der mit seiner Klage über den Weg des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs die Neuberechnung einer ihm (nur) anteilig gewährten Zulage begehrt.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.535,00 Euro festgesetzt.