Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 310/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-06-06
Aktenzeichen: 6 E 310/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0606.6E310.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 146 Abs. 1; EStG § 24 Nr. 1a; EStG § 38 Abs. 3
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde in einem Vollstreckungsverfahren.
Ein Beamter kann die nach seiner Auffassung beim Lohnsteuerabzug unberechtigt einbehaltenen und abgeführten Beträge regelmäßig nicht erfolgreich mit einer Vergütungsklage geltend machen, sondern ist auf die steuerrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten der Vollstreckungsgläubigerin zurückgewiesen.