Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 609/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-06-26
Aktenzeichen: 6 B 609/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0626.6B609.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 32 Abs. 1; BeamtStG § 12; VwVfG NRW § 48
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Ersten Polizeihauptkommissars, dessen Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts unter Hinweis auf das Fehlen einer verfügbaren Planstelle abgelehnt worden ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.