Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 558/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-07-04
Aktenzeichen: 4 B 558/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0704.4B558.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.5.2025 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.