Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 316/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-07-11
Aktenzeichen: 6 E 316/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0711.6E316.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 123 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2 Satz 1; GKG § 68 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1; GKG § 52 Abs. 6 Satz 2; GKG § 52 Abs. 6 Satz 3; GKG § 52 Abs. 6 Satz 4; GKG § 53 Abs. 2 Nr. 1
Leitsätze
Erfolglose Streitwertbeschwerde in einem dienstrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, den in einem Konkurrentenstreitverfahren maßgeblichen Streitwert - auch, wenn die Besetzung mehrerer Stellen verhindert werden soll - nur einfach anzusetzen, wenn im Hinblick auf die Stellenbesetzung ein im Wesentlichen einheitliches Verfahren geführt wird und die Vergabe der Stellen durch eine einheitliche Auswahlentscheidung erfolgt. Dies gilt auch, wenn in einem einheitlichen Verfahren bestimmte gleichartige Dienstposten höher bewertet werden und in der Folge die Dienstposteninhabe durch eine einheitliche Entscheidung befördert werden sollen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.