Texte intégral
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 125/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-10-27
Aktenzeichen: 6 A 125/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1027.6A125.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 82a Abs. 1
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminaloberkommissars, der die Neubescheidung seines Antrags auf Übernahme von Schmerzensgeld begehrt.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 500,00 Euro festgesetzt.