Sozialgericht Düsseldorf, 2007-01-29, S 2 KA 251/06 ER

S 2 KA 251/06 ERTribunal des assurances sociales29 janv. 2007

Texte intégral

Sozialgericht Düsseldorf — S 2 KA 251/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-29

Aktenzeichen: S 2 KA 251/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGD:2007:0129.S2KA251.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Es wird im Wege einer Zwischenentscheidung festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, den Antragstellern die von diesen ab dem 01.10.2006 abgerechneten vertragsärztlichen Leistungen nach denjenigen Gebührenziffern des EBM-Ä zu vergüten, die für die Fachärzte für Herzchirurgie bis zum 30.09.2006 abrechenbar gewesen sind, soweit die übrigen Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Feststellung gilt nur vorläufig bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang einer Stellungnahme der Beigeladenen zu 9) zu den vom Gericht gestellten Abrechnungsfragen. Danach wird eine endgültige Entscheidung ergehen.

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