Texte intégral
Sozialgericht Detmold — S 19 AS 642/17 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2022-05-03
Aktenzeichen: S 19 AS 642/17
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2022:0503.S19AS642.17.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 19
Leitsätze
Grundsätzlich keine Übernahme von Tilgungsleistungen für eine selbst bewohnte Eigentumswohnung als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Dies gilt auch, wenn die monatlichen Tilgungsraten ggfs. gleich hoch oder niedriger sind, als die im Sinne von § 22 SGB II angemessenen Mietkosten.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.