Texte intégral
Sozialgericht Detmold — S 35 AS 856/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-03-27
Aktenzeichen: S 35 AS 856/19
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2023:0327.S35AS856.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Kammer
Leitsätze
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- Der unbestimmte Rechtsbegriff des selbst genutzten Hausgrundstücks von angemessener Größe gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung ist bei einem 1-Personen-Haushalt dahingehend auszulegen, dass eine angemessene Größe und damit nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen nur dann vorliegt, wenn die Gesamtwohnfläche einen Wert in Höhe von 99m² nicht überschreitet.
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- Vorhandener Wohnraum, der die Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht erfüllt, ist bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.