Texte intégral
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 141/20.VB-3 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-04-13
Aktenzeichen: VerfGH 141/20.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2021:0413.VERFGH141.20VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.