Texte intégral
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 57/22.VB-3 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-07-12
Aktenzeichen: VerfGH 57/22.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:0712.VERFGH57.22VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird aus den in den Hinweisschreiben vom 10. und 30. Mai 2022 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen.
Das nachfolgende Schreiben der Beschwerdeführerinnen veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.