Texte intégral
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 70/22.VB-1 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: VerfGH 70/22.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0220.VERFGH70.22VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung von Herrn F als Beistand für die Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung von Herrn F als Beistand im Verfahren des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.