Texte intégral
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 98/24.VB-2 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-09-10
Aktenzeichen: VerfGH 98/24.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0910.VERFGH98.24VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht hinreichend erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).