Texte intégral
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 9/25.VB-2 und VerfGH 10/25.VB-2 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-03-11
Aktenzeichen: VerfGH 9/25.VB-2 und VerfGH 10/25.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0311.VERFGH9.25VB2UND.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 10. Februar 2025 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.