Texte intégral
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 19/25.VB-3 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-04-08
Aktenzeichen: VerfGH 19/25.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0408.VERFGH19.25VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung der Beschwerdeführerin in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes nicht erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).