Texte intégral
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 83/25.VB-2 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-11-18
Aktenzeichen: VerfGH 83/25.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:1118.VERFGH83.25VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht aufgezeigt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).