Texte intégral
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 50/24.VB-2 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2026-07-14
Aktenzeichen: VerfGH 50/24.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0714.VERFGH50.24VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil der Beschwerdeführer die Möglichkeit der Verletzung in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht hinreichend aufgezeigt hat (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).