Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 2 K 504/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 2 K 504/17
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0121.2K504.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 23 KiBiz; § 23 Abs. 5 KiBiz
Leitsätze
Es widerspricht nicht der durch § 23 Abs. 5 S. 3 KiBiz normierten Beitrags- und Leistungsfiktion, dass die satzungsmäßige Beitragsbefreiung mit der gesetzlichen Beitragsfreiheit nach § 23 Abs. 3 KiBiz zusammenfällt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, tragen die Kläger.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.