Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 3 K 1602/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 3 K 1602/15
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0121.3K1602.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: VwGO § 75; BauGB § 31 Abs 2; BauGB § 9 Abs 1 Nr 11; StrWG NRW § 25 Abs 2; StrWG NRW § 25 Abs 4
Leitsätze
Zur isolierten Befreiung von einer Festsetzung im Bebauungsplan, die einen Bereich ohne Ein- und Ausfahrt entlang einer Kreisstraße regelt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.