Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 3 L 1342/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-24
Aktenzeichen: 3 L 1342/19
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0424.3L1342.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Leitsätze
Die Behauptung des unwissentlichen Amphetaminkonsums erscheint unglaubhaft, wenn sie darauf gestützt wird, dass dieser Konsum auf dem Gebrauch eines Nasensprays beruhe.
Tenor
1.Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
2.Der Streitwert wird auf 2.535,60 Euro festgesetzt.