Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 5 L 219/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-02-19
Aktenzeichen: 5 L 219/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0219.5L219.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: VwGO § 80 Abs 3; BNatSchG § 3 Abs 1; BNatSchG § 26; BNatSchG § 59; LNatSchG § 2; TMG § 7; TMG § 10
Leitsätze
Landschaftsrechtliche Ordnungsverfügung
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 5 K 651/20 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 10. Februar 2020 erhobene Klage wird hinsichtlich Ziffer 2. der Ordnungsverfügung wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 3 b. der Ordnungsverfügung angeordnet.
Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte.
- Der Streitwert wird auf 10.000,-- € festgesetzt.