Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 7 L 561/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-10-13
Aktenzeichen: 7 L 561/21
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1013.7L561.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: CoronaTestQuarantäneVO § 17; IfSBG NRW § 6
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums (0 U 0000/00) vom 00.00.0000 gegen die Allgemeinverfügung des L. F. zur Absonderung von Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes von positiv getesteten Personen vom 00.00.0000 wird angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.