Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 4 L 291/22.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-04-29
Aktenzeichen: 4 L 291/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0429.4L291.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: AsylG § 34 Abs 1 Satz 1; AsylG § 35; AsylG § 36 Abs 1; AsylG § 36 Abs 4 Satz 1; GR-Charta Art 4
Leitsätze
Zur Möglichkeit einer Familie mit Kleinkind, der in Spanien der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, bei einer Rückkehr dorthin zeitnah eine angemessene Unterkunft zu erhalten.
Tenor
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- Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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- Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 4 K 900/22.A erhobenen Klage gleichen Rubrums gegen die in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 6. April 2022 enthaltene Abschiebungsandrohung nach Spanien und das in Ziffer 4 des Bescheids angeordnete Einreise- und Aufenthaltsverbot wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtkosten nicht erhoben werden.