Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 1696/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-07-29
Aktenzeichen: 5 K 1696/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0729.5K1696.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: VwVfG § 51; BÄO § 3
Leitsätze
(Kein) Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Feststellung der Gleichwertigkeit einer Berufsqualifikation als Arzt (Saudi-Arabien)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.