Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 8 L 469/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-10-11
Aktenzeichen: 8 L 469/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:1011.8L469.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU; § 4a Abs. 2 FreizügG/EU; § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU; § 4 FreizügG/EU
Tenor
-
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
-
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 2.500,-- € festgesetzt.