Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 353/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-09-15
Aktenzeichen: 5 K 353/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0915.5K353.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BauGB: § 1 Abs. 3; BauGB: § 1 Abs. 7; BauNVO: § 1 Abs. 5; BauNVO: § 6a; BauNVO: § 13a
Leitsätze
Wirksamer Ausschluss von Ferienwohnungen im urbanen Gebiet durch Bebauungsplan
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.