Texte intégral
Verwaltungsgericht Aachen — 7 K 708/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-02-19
Aktenzeichen: 7 K 708/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2024:0219.7K708.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung A. vom 10. März 2023 (Aktenzeichen XXXXX-00000) wird aufgehoben.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.