Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 3127/18.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 14 K 3127/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0121.14K3127.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 AsylG; § 3e AsylG; § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG
Leitsätze
Eine junge alleinstehende Frau kann in Indien auf eine innerstaatliche Fluchtalternative verwiesen werden, wenn sie gut ausgebildet und gesund ist, auch wenn sie nicht auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen kann.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.