Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 27 K 4559/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-05-26
Aktenzeichen: 27 K 4559/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0526.27K4559.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.