Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 1222/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-04
Aktenzeichen: 18 L 1222/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0804.18L1222.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Sohn der Antragsteller, K. M. , zum Schuljahr 2020/2021 vorläufig in eine Eingangsklasse des Schulverbundes H. S. / M1. am Teilstandort Im S. in E. -N. aufzunehmen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.