Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 9324/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-09-02
Aktenzeichen: 18 K 9324/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0902.18K9324.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 43 APO-SI; § 43 Abs. 4 APO-SI; § 50 Abs. 4 SchulG NRW
Leitsätze
Berechtigung zum Erwerb der gymnasialen Oberstufe
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.