Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 1974/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-10-02
Aktenzeichen: 18 L 1974/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1002.18L1974.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die in Ziffer 1 des Bescheides des Antragsgegners vom 1. Oktober 2020 verfügte Auflage der Änderung des Aufzugsweges wird insoweit wiederhergestellt, als die Streckenführung betreffend den Abschnitt „BAB 40 / AS 16 –Mülheim a.d. Ruhr – Styrum in FR Venlo – Kehrtwende vor der abgerissenen Eisenbahnbrücke der BAB 40 zurück über die BAB 40 bis AS 16 – Mülheim a.d. Ruhr – Styrum“ untersagt wird. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.