Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 L 1983/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-11-03
Aktenzeichen: 7 L 1983/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1103.7L1983.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 5889/20 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ herauszugeben.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.