Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 27 K 2264/18.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-12-15
Aktenzeichen: 27 K 2264/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1215.27K2264.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Leitsätze
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Unglaubhafter Vortrag zu drohendem erheblichen Schaden durch Kultgruppen als Opfer des Menschenhandels.
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Bei realitätsnaher Rückkehrprogose kann im Einzelfall auch die Rückkehr als Familienverband zu Grunde gelegt werden, wenn die Betroffen in Deutschland (noch) nicht als Familie zusammenleben.
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Zumutbarkeit der Inanspruchnahme internen Schutzes u.a. angesichts der diversen Rückkehrhilfen, insbesondere auch für alleinerziehende Mütter.
Tenor
Ziffer 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. Februar 2018 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 95 % und die Beklagte zu 5 %. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.