Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 932/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-05-04
Aktenzeichen: 29 L 932/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0504.29L932.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Klage 29 K 2849/21 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 21. April 2021 wird angeordnet, soweit diese eine über den 4. Mai 2021 hinausgehende Absonderung ins häusliche Umfeld vorsieht. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.