Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 7724/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 28 K 7724/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0930.28K7724.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Normen: DSchG NRW § 2 Abs 1; DSchG NRW § 3 Abs 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.