Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 K 6276/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-11-12
Aktenzeichen: 21 K 6276/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1112.21K6276.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Normen: KHG § 21 Abs 5 S 1; COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz; VwVfG NRW § 39 Abs 1 S 2; VwVfG NRW § 45 Abs 1 Nr 1, Abs 2; DIVI IntensivRegister-VO; PPuGV § 2 Abs 4 S 1
Leitsätze
Zur Genehmigung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmung nach § 21 Abs. 5 KHG; Aufrüstung mit maschineller Beatmungskapazität von bereits bestehenden Intensivbetten nicht ausreichend; ebenso nicht ausreichend nicht als Intensivbetten geführte Intermediate-Care-Betten mit nicht-invasiver maschineller Beatmungskapazität.Zum Nachweis erforderlicher Eintrag in der Datenbank IG.NRW
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.