Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 2017/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-11-29
Aktenzeichen: 18 L 2017/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1129.18L2017.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW; § 41 Abs. 5 SchulG NRW; Art. 6 GG; Art. 7 LVerf NRW
Leitsätze
Rechmtmäßigkeit einer Schulbesuchsanordnung und der damit verbundenen Verpflichtung der Eltern, für den regelmäßigen Schulbesuch des Kindes zu sorgen.
Tenor
Der Antrag wird einschließlich des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.