Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 27 L 1985/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-12-02
Aktenzeichen: 27 L 1985/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1202.27L1985.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Leitsätze
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Zur Bestimmtheit einer auf Jugendmedienschutzrecht gestützten Beanstandungs- und Untersagungsverfügung.
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Unklarheiten, ob die Beanstandung und Untersagung sich nur auf Teile eines Telemedienangebots beziehen - nämlich auf das Angebot, soweit es gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 JMStV a.F. verstoßen hat - oder das Angebot vielmehr insgesamt und vollständig beanstandet und untersagt werden soll, gehen zu Lasten der Behörde.
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Klage 27 K 5891/20 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. September 2020 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.875,- Euro festgesetzt.