Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 I 37/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-04-05
Aktenzeichen: 22 I 37/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0405.22I37.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: § 58 Abs. 6 AufenthG; § 58 Abs. 8 AufenthG; § 60a Abs. 2 AufenthG
Leitsätze
Einer Anordnung auf Durchsuchung einer Wohnung zum Zwecke der Abschiebung eines Ausländers kann ein von Amts wegen zu prüfender Duldungsgrund (hier konkrete Hinweise auf Reiseunfähigkeit) entgegenstehen.
Tenor
Der Antrag auf Anordnung der Durchsuchung und der Hilfsantrag auf Betreten der Wohnung der Antragsgegner werden abgelehnt.