Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 8654/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-06-13
Aktenzeichen: 28 K 8654/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0613.28K8654.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Tenor
Das Verfahren wird insoweit eingestellt, als mit der Klage die Aufhebung von Ziffer 1. der Ordnungsverfügung der Beklagten vom 4. November 2019 begehrt worden ist.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.