Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 1698/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-09-30
Aktenzeichen: 6 L 1698/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0930.6L1698.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 5 Abs. 1 FZV; § 10 Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 12 FZV
Leitsätze
- Ist das blaue Euro-Feld eines Kennzeichenschildes an einem zulassungspflichtigen Kraftfahrzeug mit einer schwarzen Folie überklebt, verstößt es gegen § 10 Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 12 Satz 1 FZV. Unerheblich ist, ob im Einzelfall der Sternenkranz sichtbar oder das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer ablesbar bleiben.2. Der Betrieb eines solchen nicht vorschriftmäßigen Fahrzeugs kann auf öffentlichen Straßen nach § 5 Abs. 1 FZV sofort vollziehbar untersagt werden.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.